Spesenregelung Kanton Bern: Änderungen ab 1. Januar 2026
Der Kanton Bern erhöht die Kilometerentschädigung für geschäftliche Fahrten mit dem Privatfahrzeug. Ab dem 1. Januar 2026 dürfen Unternehmen ihren Mitarbeitenden bis zu 75 Rappen pro geschäftlich gefahrenen Kilometer vergüten; bis zum 31. Dezember 2025 waren es 70 Rp. Voraussetzung ist ein vom Kanton Bern genehmigtes Spesenreglement. Bereits genehmigte Reglemente müssen aufgrund der Anpassung nicht neu eingereicht werden.
Die pauschalen Fahrzeugspesen für die geschäftliche Nutzung des Privatfahrzeugs bleiben unverändert. Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden, die Pauschalspesen beziehen, können alternativ eine individuelle Spesenvereinbarung mit der Steuerverwaltung abschliessen.
Privatanteil bei Geschäftsfahrzeugen
Für die private Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs gilt seit dem 1. Januar 2022 ein Privatanteil von 0,9 % des Kaufpreises pro Monat als Lohnbestandteil. Falls Ihr Spesenreglement noch 0,8 % ausweist, muss dennoch der Satz von 0,9 % angewendet werden; eine Anpassung des Reglements ist hierfür nicht erforderlich.
Haben Sie Fragen zur neuen Spesenregelung oder benötigen Unterstützung bei der Anpassung Ihres Spesenreglements? Unser Team hilft Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um gemeinsam die optimale Lösung für Ihr Unternehmen zu finden.