Das neue Transparenzregister: Was AG und GmbH jetzt wissen sollten

Ab 1. Oktober 2026 gelten neue Meldepflichten

Am 1. Oktober 2026 tritt das neue Schweizer Transparenzregister in Kraft. Betroffen sind insbesondere Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Die Unternehmen müssen künftig festhalten und melden, welche natürlichen Personen sie tatsächlich kontrollieren.

 

Für viele KMU sind die Eigentumsverhältnisse klar. Trotzdem entstehen neue gesetzliche Pflichten. Unternehmen sollten das Thema deshalb frühzeitig angehen und nicht erst bis zum Ablauf ihrer Meldefrist warten

Was ist das Transparenzregister?

Das Transparenzregister ist ein zentrales Register des Bundes. Es wird vom Bundesamt für Justiz geführt und enthält Angaben zu den wirtschaftlich berechtigten Personen eines Unternehmens.

Das Register ist nicht öffentlich zugänglich. Es soll den zuständigen Behörden helfen, Eigentums- und Kontrollverhältnisse besser zu erkennen. Damit sollen insbesondere Geldwäscherei und der Missbrauch von Unternehmensstrukturen erschwert werden.

Welche KMU sind betroffen?

Wer gilt als wirtschaftlich berechtigte Person?

Wirtschaftlich berechtigt ist immer eine natürliche Person, welche das Unternehmen letztlich kontrolliert.

Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Person direkt oder indirekt:

25 %
mindestens 25 Prozent des Kapitals hält
25 %
mindestens 25 Prozent der Stimmrechte kontrolliert
Kontrolle
das Unternehmen auf andere Weise massgeblich kontrolliert

Auch Verträge, besondere Stimmrechte oder gemeinsam ausgeübte Kontrolle können eine Rolle spielen. Bei Holdingstrukturen oder mehreren beteiligten Gesellschaften muss geprüft werden, welche natürlichen Personen am Ende der Beteiligungskette stehen.

Was müssen AG und GmbH grundsätzlich tun?

Betroffene Unternehmen müssen:

1
ihre wirtschaftlich berechtigten Personen feststellen
2
die erhaltenen Angaben sorgfältig überprüfen
3
die Angaben und die entsprechenden Unterlagen dokumentieren
4
die wirtschaftlich berechtigten Personen dem Transparenzregister melden
5
spätere Änderungen rechtzeitig nachführen

Zu den benötigten Angaben gehören insbesondere Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz sowie Informationen zur Art und zum Umfang der Kontrolle. Die Meldung erfolgt grundsätzlich elektronisch, in der Regel über die Plattform EasyGov

Weshalb sollten Unternehmen jetzt handeln?

Für bestehende Gesellschaften gelten unterschiedliche Übergangsfristen. Diese hängen unter anderem von der Rechtsform, der Revisionspflicht und den bereits im Handelsregister eingetragenen Personen ab.

Wichtig ist: Eine erste Änderung des Handelsregistereintrags nach dem 1. Oktober 2026 kann dazu führen, dass die Meldung bereits innerhalb eines Monats vorgenommen werden muss. Auch wenn für ein Unternehmen grundsätzlich eine längere Übergangsfrist gilt, sollte die Abklärung deshalb nicht aufgeschoben werden.

Unternehmen können bereits jetzt:

1
ihre Beteiligungs- und Kontrollverhältnisse überprüfen
2
das Aktienbuch oder Anteilbuch kontrollieren
3
notwendige Angaben und Unterlagen zusammentragen
4
festlegen, wer für die erstmalige Meldung und spätere Änderungen zuständig ist
5
den Zugang zu EasyGov vorbereiten

Gerade bei Holdinggesellschaften, indirekten Beteiligungen, Aktionärbindungsverträgen, Treuhandverhältnissen oder besonderen Stimm- und Kontrollrechten empfiehlt sich eine individuelle Prüfung. Auch aktuelle Schweizer Fachbeiträge weisen bei solchen Strukturen auf einen erhöhten Abklärungsbedarf hin.

COT Treuhand AG unterstützt Sie bei der Umsetzung

Die COT Treuhand AG unterstützt ihre Kundinnen und Kunden bei der praktischen Umsetzung der neuen Vorgaben.

Unsere Unterstützung kann insbesondere umfassen:

Prüfung, ob Ihr Unternehmen der Meldepflicht untersteht
Klärung der wirtschaftlich berechtigten Personen
Prüfung der direkten und indirekten Beteiligungsverhältnisse
Aufbereitung der notwendigen Angaben und Unterlagen
Unterstützung bei der Einrichtung des Zugangs zu EasyGov
Vorbereitung und Durchführung der Meldung im Auftrag des Unternehmens

Die Meldung kann an eine bevollmächtigte Drittperson, beispielsweise ein Treuhandunternehmen, übertragen werden. Die gesetzliche Verantwortung für die ordnungsgemässe Meldung verbleibt jedoch beim zuständigen obersten Mitglied des leitenden Organs.

Sind Sie Kundin oder Kunde der COT Treuhand AG? Sprechen Sie Ihre Mandatsleiterin oder Ihren Mandatsleiter frühzeitig an. Gemeinsam klären wir, welche Angaben benötigt werden und welche Frist für Ihr Unternehmen gilt.

Weiterführende Informationen

TREUHAND|SUISSE: Transparenzregister – neue Meldepflicht für Unternehmen
Der Beitrag erklärt die wichtigsten Grundlagen, die betroffenen Rechtsformen, die wirtschaftlich berechtigten Personen und den Meldeweg über EasyGov.
Offizielle Informationen des Bundes zum Schweizerischen Transparenzregister
Auf der offiziellen Seite finden Unternehmen aktuelle Informationen, häufige Fragen, Dokumentationen und Hinweise zur Meldung.
Dieser Blog vermittelt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls.

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