Erbschaftsplanung

Erbschaftsplanung – klug handeln, Streit vermeiden

Erben und Vererben in der Schweiz mit Fokus auf Planung und Vermögensübertragung

Erbschaftsplanung – klug handeln, Streit vermeiden

Rund 100 Milliarden Franken werden in der Schweiz jedes Jahr vererbt. Trotz dieser beträchtlichen Summe beschäftigen sich viele erst spät mit ihrem Nachlass. Als Treuhand‑ und Beratungsspezialist unterstützen wir Sie dabei, Ihr Vermögen so zu übergeben, wie Sie es sich wünschen – rechtlich korrekt und steuerlich optimiert. 

Was hat sich seit 2023 geändert?

Die Gesetzesrevision des Schweizer Erbrechts hat den Pflichtteil der gesetzlichen Erben von 75 % auf 50 % reduziert. Über die verbleibende Hälfte können Sie frei verfügen, ein Segen für Patchworkfamilien, unverheiratete Paare und alle, die besondere Wünsche haben. Ein gut formuliertes Testament oder ein Erbvertrag wird dadurch noch wichtiger, denn nur so lässt sich der letzte Wille klar festhalten.

Kantonsgrenzen beachten: Wo der Fiskus zulangt

Auf Bundesebene gibt es keine Erbschaftssteuer, doch die meisten Kantone erheben sie. Ehepartner*innen und Kinder sind in vielen Kantonen steuerbefreit, Schwyz und Obwalden verzichten ganz auf die Abgabe. Für unverheiratete Paare, Stiefkinder oder entfernte Verwandte können jedoch hohe Steuersätze anfallen. Entscheidend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person. Deshalb lohnt sich eine vorausschauende Planung, um unerwartete Steuerfolgen zu vermeiden.

Weitere Details zu diesem Thema gibt es hier:

Unser Tipp als Treuhandbüro: Frühzeitig planen spart Steuern, reduziert Risiken und sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille wirklich umgesetzt wird. Wir begleiten Sie gerne.

Folgen Sie uns auf Instagram oder LinkedIn.