Covid-19-Kredite: Zinsen sinken ab April 2026
Der Bundesrat passt die Zinsen für Covid-19-Kredite erneut an. Per 1. April 2026 gelten tiefere Zinssätze für bestehende Kredite.
Für viele KMU ist das relevant, da noch rund 1,7 Milliarden Franken ausstehen. Die Anpassung bringt kurzfristig Entlastung, verändert aber nicht die Rückzahlungspflicht.
In diesem Artikel erfahren Sie, was sich konkret ändert und wie Sie jetzt sinnvoll reagieren.
Neue Zinssätze ab April 2026
klar und nachvollziehbar
Per 1. April 2026 gelten folgende Zinssätze:
- Kredite bis 500’000 Franken: 0 % (bisher 0,25 %)
- Kredite über 500’000 Franken: 0,5 % (bisher 0,75 %)
Die Senkung erfolgt im Rahmen der jährlichen Überprüfung gemäss Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz. Grundlage ist unter anderem der aktuelle SNB-Leitzins von 0 %.
Warum werden die Zinsen gesenkt
marktnah und gesetzlich geregelt
Die Zinssätze werden jedes Jahr an die Marktentwicklung angepasst. Der Bundesrat berücksichtigt dabei insbesondere:
- den SNB-Leitzins
- das allgemeine Zinsumfeld
- die wirtschaftliche Lage
Da der Leitzins seit Juni 2025 bei 0 % liegt, folgt nun die entsprechende Anpassung bei den Covid-19-Krediten.
Was bedeutet das für KMU
entlastend und planbar
Für betroffene Unternehmen bedeutet die Zinssenkung:
- geringere laufende Finanzierungskosten
- kurzfristige Liquiditätsentlastung
- bessere Planbarkeit der Rückzahlungen
Wichtig bleibt: Die Kredite müssen weiterhin amortisiert werden. Die Zinsreduktion ersetzt keine Rückzahlung.
Rückzahlung bleibt zentral
verbindlich und termingebunden
Covid-19-Kredite wurden zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen vergeben.
Die aktuellen Fristen:
- ordentliche Rückzahlung bis spätestens 2028
- in Härtefällen Verlängerung bis 2030 möglich
Unternehmen sollten ihre Rückzahlungsstrategie regelmässig überprüfen und anpassen.
Wie Sie jetzt handeln sollten
vorausschauend statt reaktiv
Die tieferen Zinsen schaffen Spielraum. Nutzen Sie diesen gezielt:
- Rückzahlungen planen und priorisieren
- Liquidität neu bewerten
- Finanzierungsstruktur überprüfen
Eine frühzeitige Planung reduziert Risiken und schafft Klarheit.
Die Zinssenkung per April 2026 bringt vielen KMU eine spürbare Entlastung.
Gleichzeitig bleibt die Rückzahlung der Kredite verpflichtend und zeitlich begrenzt.
Wer jetzt strukturiert plant, kann die Situation sinnvoll nutzen und finanzielle Stabilität sichern.
FAQ
Was ändert sich bei den Covid-19-Krediten ab April 2026?
Die Zinsen sinken auf 0 % für Kredite bis 500’000 Franken und auf 0,5 % für Kredite über 500’000 Franken.
Muss ich meinen Covid-19-Kredit weiterhin zurückzahlen?
Ja. Die Rückzahlung bleibt verpflichtend und muss grundsätzlich bis spätestens 2028 erfolgen.
Warum werden die Zinsen gesenkt?
Die Anpassung erfolgt jährlich und basiert unter anderem auf dem SNB-Leitzins, der aktuell bei 0 % liegt.
Gilt die Zinssenkung automatisch?
Ja. Die neuen Zinssätze gelten automatisch ab dem 1. April 2026 für bestehende Kredite.
Bis wann muss der Kredit vollständig zurückbezahlt sein?
In der Regel bis 2028, in begründeten Härtefällen spätestens bis 2030.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Finanzierung oder Rückzahlungsstrategie? Wir beraten Sie gerne.